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Unsere Praxis besitzt die Zulassung zur allgemeinen Heilbehand- lung von Arbeitsunfällen.
Dies bedeutet zunächst die Erstversorgung von Notfällen. Die Kassengebühr fällt dafür nicht an. Ihre Versichertenkarte brau- chen wir höchstens zur Erfassung Ihrer Daten in unserem Arztinfor- mationssystem, nicht jedoch zur Abrechung.
Danach schließt sich die Vorstellung beim Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaften (D-Arzt) an. Dieser entscheidet, ob über- haupt ein Arbeitsunfall im Sinne des Gesetzes vorliegt, ob die Be- handlung als besondere Heilbehandlung bei ihm oder als all- gemeine Heilbehandlung bei uns erfolgt. In jedem Falle wird ein sog. Durchgangsarztbericht erstellt, der diese Entscheidung doku- mentiert.
Sofern der D-Arzt Sie uns zur allgemeinen Heilbehandlung an uns zurücküberweist, sind notwendige Verordnungen von Medikamen- ten und Verbandsstoffen für Sie bei Arbeitsunfällen immer zuzah- lungsfrei.
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