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Die apparativen und räumlichen Verhältnisse wie die ärztlichen Qualifikationen erlauben uns die Durchführung aller relevanten ar-beitsmedizinischen Untersuchungen im Sinne der Grundsätze der gewerblichen Berufsgenossenschaften. So hält die Praxis, für die hausärztliche Versorgungsebene eher unüblich, z. B. auch Sehtest- geräte und Audiometrieapparaturen (Hörtest in einem schallgedämm- ten Raum) vor.
Dieses Vorhalten von Geräten und Apparaten ist neben der ärztlichen Qualifikation durch spezielle Lehrgänge auch Grundlage für die Mög- lichkeit zur Beurteilung von Lizenzbewerbern für den automobilen Rennsport, auch im Zweiradbereich, Sport- und Berufstauchern und fliegendem Personal.
Eine ganze Reihe von Industrieunternehmen und Gewerbebe- trieben, aber auch zahlreiche Feuerwehren nehmen die Angebote zur betriebsärztlichen Betreuung an. Ein Beispiel hierfür sind die Un- tersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26 für Atemschutzgeräteträger.
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