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Die Gemeinschaftspraxis Breit – Nitsch – Reuter (PG) bietet ein brei- tes Spektrum an allgemeinärztlichen Leistungen einer modernen Hausarztpraxis an. Dazu gehört auch eine Reihe von Angeboten, die über das notwendige Maß der Leistungen der gesetzlichen Kranken-kassen hinausgehen, die Sie jedoch als anspruchsvoller Patient mit einer gewissen Berechtigung heute erwarten dürfen. Diese Leistun-gen werden Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) genannt.
Dazu kommen daher auch eine ganze Reihe von Spezialleistungen, die, wenn auch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken- kassen eingeschlossen, so doch von vielen Patienten, Fernreisenden, Berufskraftfahrern, Sportlern, Piloten usw., aber auch Kunden wie z. B. Gemeinden oder Firmen und vor allem überdurchschnittlich ge- sundheitsbewußten Menschen nachgefragt werden. Zu diesen Leis- tungen nach dem IGeL-Konzept der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung (KVB) gehören damit Angebote, die wenngleich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören, so doch medizinisch sinnvoll, für den Patienten notwendig oder wün- schenswert sein können.
Ein Beispiel für eine medizinisch sinnvolle Maßnahme sind die Imp- fungen für Fernreisen, z. B. in die Tropen.
Die Laborwertbestimmung zur Vorlage im Rahmen der Medizinisch- -psychologischen Untersuchung (MPU, „Idiotentest“) kann für ein- zelne Menschen notwendig sein, um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten. Es leuchtet, ein dass derartige Leistungen dem indivi- duellen Bereich zuzuordnen sind und daher nicht zu Lasten der So- lidargemeinschaft erbracht werden dürfen.
Wünschenswerte Leistungen können sind z. B. Kuren zur Aktivie- rung und Stimulation mittels hochdosierter B-Vitamine („Aufbau- spritzen“) sein.
Auch wenn immer wieder von Krankenkassen und Medien fälsch- licherweise propagiert wird, dass derartige Leistungen medizini- scher Unfug wären, bieten wir Ihnen eine klar umrissene Palette sol- cher Leistungen an. Es handelt sich allerdings dabei ausschließlich um Angebote, hinter denen wir ärztlich stehen können, die wir auch bei Bedarf unseren Familien oder uns selbst angedei hen lassen (würden) und die medizinisch wünschenswert sind.
Die Liquidation (Berechnung) erfolgt stets nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine steuerliche Absetzbar- keit kann unter Umständen möglich sein. Wir bitten um Barzahlung oder Bezahlung mit EC-Karte (“EC-cash).
Bitte entscheiden Sie selbst, ob Sie derartige Leistungen für sich in Anspruch nehmen wollen.
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